Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1.1 Für alle Rechtsgeschäfte mit der Firma immomodell sind die nachfolgenden Bedingungen maßgebend. Mit Annahme des Angebotes oder der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber/Kunde die ausschließliche Gültigkeit unserer Bedingungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen, betreffend den erteilten Auftrag.
1.2 Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen eines Angebotes/Auftrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung mit rechtsverbindlicher Unterschrift.
1.3 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen immomodell und dem Auftraggeber ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
2. Gestaltungsfreiheit, Auftrag
2.1 Die Übermittlung der Vorlagen, der Produktvorschau und die Auslieferung der Ausgabemedien findet über das Internet statt.
2.2 Bei der Auftragsbearbeitung gilt Gestaltungsfreiheit, sofern vom Auftraggeber keine anderen konkreten Vorgaben gemacht werden.
2.3 Der Auftraggeber hat rechtzeitig die zur Ausführung der vertraglichen Leistungen notwendigen Informationen und erforderlichen Unterlagen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Tatsachen und Daten, die für die Durchführung des Vertrages nützlich sind, wird er unaufgefordert mitteilen. Der Auftraggeber steht dafür ein, daß seine Angaben richtig und vollständig sind.
2.4 Zur Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der der Firma immomodell zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ist es nur insoweit verpflichtet, als diese schriftlich vereinbart wurde. Eine Haftung für diese Überprüfung übernimmt die Firma immomodell nur, sofern diese vertraglich besonders (schriftlich) festgelegt ist. Die o. g. Unterlagen und Informationen werden von der Firma immomodell unter der Voraussetzung verwendet, daß der Auftraggeber zu deren Verwendung berechtigt ist.
2.5 Die von der Firma immomodell aufgestellten Zeitpläne enthalten Annäherungswerte. Eine vereinbarte Ausführungsfrist beginnt erst nach Vorlage der vom Auftraggeber gem. Ziffer 2.3 zu stellenden Unterlagen. Sie ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Dienstleistung erbracht worden ist. Die Ausführungsfrist verlängert sich angemessen bei Arbeitskämpfen wie Streiks und Aussperrungen und beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb des Einflußbereiches der Firma immomodell liegen, gleichwohl, ob sie bei der Firma immomodell, einem Unterlieferer oder Sachverständigen eintreten, soweit solche Ereignisse die Fertigstellung der Ablieferung der Dienstleistung erheblich beeinflussen. Die vorbezeichneten Umstände hat die Firma immomodell auch dann nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Ereignisse werden dem Auftraggeber baldmöglichst mitgeteilt.
2.6 immomodell ist berechtigt, einen Auftrag zurückzuweisen und/oder zu beenden wenn:
- Die vom Kunden gelieferten Inhalte gegen geltende Gesetze, gute Sitten oder andere rechtliche Bestimmungen verstoßen oder anderweitig nicht vertretbar sind.
- Einzuarbeitende Inhalte nicht fristgerecht, wie vereinbart, zur Verfügung gestellt werden.
- Der Auftraggeber notwendige Angaben/Inhalte zurückhält und somit die eingeplante Ausarbeitungszeit ausdehnt, was betriebsinterne Abläufe nachhaltig stören würde.
- Vereinbarte Vorauszahlungen nicht innerhalb angemesserener Frist überwiesen werden.
3. Urheberrecht und Nutzungsrechte
3.1 Jeder der Firma immomodell erteilte Dienstleistungsauftrag ist ein Werkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den erbrachten Werkleistungen gerichtet ist. Es gelten die Werkvertragsbestimmungen des BGB.
4. Vergütung
4.1 Die Vergütung wird auf der Grundlage des Angebots der Firma immomodell berechnet.
4.2 Die Vorlage von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die Firma immomodell für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, soweit nicht ausdrücklich (schriftlich) etwas anderes vereinbart wird.
4.3 Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung weiterer Entwürfe sowie andere Zusatzleistungen, die die Höhe bzw. Menge der vereinbarten Leistungen überschreiten, werden nach dem Zeitaufwand gesondert berechnet.
4.4 Die Firma immomodell hat Anspruch auf Ersatz sämtlicher Auslagen, die bei der Abwicklung des Auftrages vernünftigerweise eingegangen werden müssen. Es ist berechtigt, einen Vorschuß für planbare Auslagen vom Auftraggeber zu verlangen, z. B. für Auslagen von techn. Nebenkosten und Kosten und Spesen für Reisen.
4.5 Die Firma immomodell ist berechtigt, zur Auftragserfüllung notwendige Fremdleistungen zu bestellen.
4.6 Die Vergütung ist bei Abnahme der Produktvorschau fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.
4.7 Soweit es nicht anders bestimmt ist, sind die im Vertrag vereinbarten Honorare bzw. die Gesamtvergütung Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 An seinen Arbeiten räumt die Firma immomodell dem Auftraggeber das exklusive Nutzungsrecht ein, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.
7. Haftung
7.1 Die Firma immomodell haftet nicht für Schäden, die durch sein Design oder das von ihm gelieferte Modell sowie der Ausgabemedien verursacht werden. Die Verwertung der Arbeiten der Firma immomodell geschieht auf Risiko des Auftraggebers.
7.2 Die für den Auftraggeber geschaffenen Werke sind persönliche geistige Schöpfungen. Die Firma immomodell haftet nicht für ihre Neuheit.
7.3 Eine eventuelle Haftung der Firma immomodell beschränkt sich auf grob fahrlässige und vorsätzliche Handlungen. Für von einfachen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verursachte Schäden besteht eine eventuelle Haftung nur im Falle von Vorsatz.
7.4 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Werkzeichnungen in der Produktvorschau übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild, Text und Konstruktion.
7.5 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Reinausführungen oder Werkzeichnungen entfällt jede Haftung für die Firma immomodell.
7.6 Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Entwürfe/Produkte/Leistungen haftet die Firma immomodell nicht.
7.7 Soweit die Firma immomodell notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer/Vertragspartner Erfüllungsgehilfen der Firma immomodell.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand/Datenschutz
8.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin. Das gilt auch für alle sich aus Wechsel und Schecks ergebenden Verpflichtungen.
8.2 Die Firma immomodell ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbedingung oder im Zusammenhang mit dieser enthaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, daß persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.
9. Geheimhaltung
9.1 Es findet keinerlei Weitergabe personenbezogener Daten statt. Ausnahme sind ggf. Rechnungsdaten gegenüber dem Finanzamt. Alle Informationen zu Immobilienobjekten werden streng vertraulich behandelt, wenn dies nicht ausdrücklich vom Auftraggeber anders gewünscht wird.